Donnerstag, 8. März 2012
Online-Auktionshäuser - Themen-Finale? (hoffentlich)
Eigentlich will ich mich ja gar nicht so häufig diesem Thema widmen, aber auch ich bin den öffentlichen Begebenheiten unterlegen und muss mich hin und wieder, entgegen meiner eigentlichen Interessen und meiner Berufung, mit solchem Ärger befassen.

In letztem Beitrag beschrieb ich bereits den Kauf einer gut erhaltenen Couch meiner Bekannten bei einem Trödler, der dann nicht lieferte. Dort ging es noch ein wenig weiter:
nachdem der Käufer seinen Unmut kundtat und auf Erfüllung der Vereinbarung bestand, den ordnungsgemäß ersteigerten Artikel zu liefern, informierte ein freundliches Mail, dass die bereiteten Umstände sehr leidtun würden. Vorsorglich wurde auch schon einmal darauf hingewiesen, sollte eine zivilrechtliche Klage per Anwalt und eine Durchsetzung vor Gericht angestrebt werden, dass der Trödler unter der Pfändungsfreigrenze läge. Hätte man also einen Titel vor Gericht erwirkt, gäbe es eh' nichts zu holen und Anwalts- und Gerichtskosten blieben am Kläger hängen. Das ist doch bequem, nicht wahr??

Abschließend noch eine generelle Neuerung für Verkäufer der Plattformen in Deutschland und Österreich, auf die man sich nun per Einstellung schon vorbereiten kann, die aber im Sommer zwingend wird: es ist die neue Zahlungsabwicklung, die den zeitlichen und verwaltungsmäßigen Aufwand für das Auktionshaus verringern und den Käuferschutz auf fast alles ausweiten soll!

Zukünftig tritt also das Auktionshaus als "Vermittler" zwischen Verkäufer und Käufer ein. In der Praxis zahlt künftig der Käufer an das Auktionshaus. Das Auktionshaus benachrichtigt den Verkäufer. Der Verkäufer versendet die Ware (muss unbedingt die Ware als verschickt markieren!) und erhält den Zahlbetrag nach festgelegter Regelung. Hört sich erstmal gut an.

Habe ich da was falsch verstanden? Wie kann sich der zeitliche und verwaltungsmäßige Aufwand verringern, wenn sich das Auktionshaus in jede Transaktion, zwischen Käufer und Verkäufer vermittelnd, einklinkt. Das sieht nach mehr Aufwand denn je aus! Und ob Käufer und Verkäufer wirklich weniger Aufwand haben, wage ich zu bezweifeln.

Um die neue Zahlungsabwicklung einzurichten, wird im Verkäuferkonto hinterlegt, ob man seine Zahlungen auf sein Paypal- oder auf die normalen Bankverbindungen erhalten möchte. Sollte nun ein Käufer mit Paypal bezahlen, und der Verkäufer seine Überweisungs-Kontodaten zur Auszahlung hinterlegt haben, entstehen dem Verkäufer keine Paypal-Gebühren für den Erhalt der Zahlungen (die Zahlung ging schließlich an das Auktionshaus und die ). Das ist wohl das einzige, was meiner Meinung nach an dem neuen Prinzip gut ist - vielleicht ist das die erwähnte Ersparnis, aber es ist zugleich auch eine Einschränkung! Dass die Ausschüttungstermine der Zahlungen starr geregelt sind, ist ein großer Nachteil:

- die Auszahlung richtet sich danach, ob der Verkäufer (nach Bezahlt-Benachrichtigung des Auktionshauses) den Artikel "als verschickt markiert" hat. Und im "schnellsten Falle" mit Markierung und hinterlegter Paypal-Auszahlung trudelt das Geld 7 Tage nach Setzen der Markierung ein!!!! Sollte er das vergessen, kann es bis 28 Tage dauern, das Geld zu erhalten. Ist das ein Witz? Da erhält Paypal als schnelle Zahlungsmethode eine ganz neue Wertigkeit!
- bei hinterlegter Auszahlungsmethode "Überweisung" ist es jeweils der nach der 7-Tage bzw. 28-Tage-Frist folgende Auszahlungs-Dienstag. Im ungünstigsten Falle fällt der Ablauf der 28-Tage-Frist auf einen Mittwoch, dann darf man sich noch auf den folgenden Dienstag gedulden. Man, was die Zinsen machen, mit den gehorteten Geldern!!!!
- jede Transaktion muss 1:1 genau so bezahlt werden, wie sie berechnet wurde. Soll heißen, ich kaufe irgendwo 2 Artikel und frage, ob das auch in 1 Paket passt. Nach einfacher Zusage per Mail überweise ich 1mal weniger Versandkosten, als in den Zahlungsinfos summiert ist. Das geht zukünftig nicht, denn das Auktionshaus hat dann eine Differenz und kann den Betrag nicht zuordnen! Da es keine persönlichen Betreuer gibt, die diesen Fall klären, Differenzen oder Rabattzusagen selbst nach Vorlage von Mailzusagen ausbuchen, sondern man sich wieder nur durch vorgegebene Antwortmöglichkeiten klickt, die keine Spezialfälle berücksichtigen, kann man sich vorstellen, wie problematisch alles werden wird. Der Verkäufer soll ja Zahlungsinformationen senden. Die sind solange zu bearbeiten, bis am Ende die Summe rauskommt, die das Auktionshaus auch erhalten soll, sonst kann nicht zugeordnet werden. Dabei weiß der Laie noch nicht mal, wie er die Zahlungsinformationen ändern kann, weil das Naheliegendste nach Eintrag eines Zuschlags oder eines Rabattes nicht geklickt werden darf, der Link "neu berechnen". Der Link, der namentlich genau besagt, wofür man ihn halten würde, bedingt einen Reset aller eingtragenen Änderungen! Wie bescheuert. Statt dessen wird die Änderung erreicht, wenn man neben dem "Senden"-Button auf den Link "überprüfen vor senden..." klickt.
Wenn nun ein Käufer schneller die Kaufabwicklung abschließt (zumeist sind die Zahlungsdaten ja hinterlegt, so dass der Verkäufer sich gar nicht rührt und auch aktiv keine Info schickt) können die Summen nicht mehr verändert werden und das Auktionshaus besteht auf die Summe und wenn sie für 100x 1 Niete 100x Versandkosten haben wollen. Nun würde mich nur interessieren, ob der Käuferschutz auch greift, wenn die 100 Nieten in einem Brief ankommen. Ob man dann beim Auktionshaus 99x Versand zurückfordern kann?! Oder bleibt es bei einer schlechten Bewertung gegenüber dem Verkäufer, der Versandwucher betreibt, weil er alle Nieten in eine Sendung zusammengefasst hat? Und was hat der Käufer davon?
Und mal eben einen 2. Artikel zum selben Preis mitbezahlen und mitgeliefert bekommen, geht alles nicht mehr. O. k., war ja auch nicht erlaubt, schließlich hat jeder kleine, weitere Artikel aufwendig auch mit Einstellgebühren und Verkaufsprovision nur über das Auktionshaus abgehandelt zu werden. Ein Schei...haus ist das! Mist, ich werde zu emotional und lasse mich hinreißen. Meine Teilnahme als Verkäufer werde ich zumidest überdenken und mich entscheiden, wenn die Umstellung Pflicht geworden ist.

Ihr seht, alles viel zu starr - Klärung von Problemen Fehlanzeige. Am Ende sind alle Seiten sauer, nur der unpersönliche "Auktionshaus-Computer" hat logisch und emotionslos den Vorgang abgewickelt, durch automatisierte Infomails, die der gegebenen Problematik nicht gerecht werden; abgewickelt, selbst wenn es nur durch Überschreitung der Fristen ist und die Transaktion so lange zurückliegt, dass keine Partei mehr eingreifen kann, weil der Artikel längst gelöscht ist. Glückwunsch - Problem gelöst - Vorgang erledigt ;.)

Letztlich werden alle Neuerungen kritisch beäugt und alles spielt sich nach Einführung irgendwie ein. Das hier schreit aber nach Unflexibilität und unnötigen Problemen für die Anwender unter dem Deckmäntelchen von Ersparnis und mehr Sicherheit und unterschwellig im Gegenzug nach mehr Kontrolle durch und Einnahmen für das Auktionshaus. (Sind die Österreicher und Deutschen eigentlich die Testbevölkerung? Oder gibt's das schon in anderen Ländern? Oder kommt es da auch noch?)

Danke habgieriger Riese, dass Du über die Jahre immer mehr Ruf und Spaß abbaust. Aber dass du zum kleinen Zwerg zurückschrumpfst und durch einen coolen Konkurrenten zertreten wirst, wird wohl nicht so schnell geschehen.

Und Euch Verkäufern viel Erfolg für die Zukunft ;.)

Dunkle Grüße \m/
Grimboldtt

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